Steuererklärung & Steuererstattung für Japan

Wenn du in Japan arbeitest, musst du 11% Einkommenssteuern bezahlen. Die gute Nachricht ist, dass du einen Teil dieser Steuern zurück bekommen kannst. Du kannst eine Steuererstattung beantragen, wenn:

  • du mehr als ein Jahr in Japan arbeitest
  • du verheiratet bist
  • du Angehörige hast

Die taxback.com Kunden erhalten eine durchschnittliche Steuerrückerstattung von ¥49000 und eine durchschnittliche Rentenrückerstattung von ¥55000. Die Geldsumme die du erhältst hängt von deinen individuellen Umständen, der Arbeitsart, der Aufenthaltsdauer in Japan, der Höhe des Verdienstes, usw ab.

Taxback.com garantiert dir die maximale gesetzliche Steuerrückerstattung, die dir zusteht – und gleichzeitig 100% steuerkonform mit dem japanischen Steuerrecht zu sein. Melden dich hier an und taxback.com wird sich um alles kümmern! So erhältst du schnell und einfach deine Steuerrückzahlung.

Japan Steuer-Fakten:

  • Das japanische Steuerjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember
  • Wenn du mehr als ein Jahr in Japan gearbeitet hast, kannst du eine Steuererklärung einreichen und eine Steuerrückzahlung erhalten.
  • Du kannst eine Steuerrückerstattung ab dem  Jahr 2010 beantragen
  • Für eine Rentenrückerstattung brauchst du einen Rentenausweiss oder Rentennummer
  • Die Rentenrückerstattung kannst du erst beantragen, wenn du Japan verlassen hast

Vorteile der taxback.com Dienstleistungen:

Steuerrückerstattung für Japan

Kommentare (1)

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  1. Sebastian sagt:

    Stehe ich gerade auf der Leiter oder bin ich zu dumm dafür? Es wird erwähnt, dass eine Rückerstattung erst möglich ist, wenn man länger als ein Jahr in Japan gearbeitet hat. Jedoch ist das Work&travel doch nur maximal ein Jahr möglich. Oder irre ich mich da?
    Meiner Ansicht nach ist es somit nicht möglich sich Geld zurück erstatten zu lassen

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