Work and Travel Japan – Visum

Wenn du in Japan während deines Auslandsaufenthaltes arbeiten möchtest brauchst du ein entsprechendes Visum. Für die Beantragung dieses Work and Travel oder Working Holiday Visums für Japan musst du ein paar Dinge beachten. In der Regel ist das aber eine Aufgabe, der man gewachsen ist. Wichtig ist, dass du dir frühzeitig (Je früher, desto besser!) Gedanken über die Beschaffung der relevanten Dokumente machst. Außerdem solltest du dir rechtzeitig einen Termin beim jeweilig zuständigen Konsulat oder der Botschaft geben lassen, damit genug Zeit für die Erstellung des Visums bleibt.

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Work and Travel Visum Japan

Die Idee hinter dem Working Holiday Visum in Japan ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben das Land zu bereisen und sich zu diesem Zweck ein bisschen Geld dazu verdienen können. Das Working Holiday Visum ist also kein reines Arbeitsvisum. Ihr braucht das Visum allerdings auch dann, wenn ihr ein Praktikum in Japan machen wollt. Je nachdem was du in Japan vorhast oder ob dein Praktikum im Rahmen deines Studiums passieren wird, könnte es sein, dass du ein anderes Visum brauchst.

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Welches Visum ist das richtige für meinen Aufenthalt?

Work and Travel Japan – Visum beantragen

Das Visum, das ihr für euren Work and Travel Aufenthalt beantragt, nennt sich das “Working Holiday” Visum. Dieses dient zu einem Kultur- und internationalen Austausch zwischen Deutschland und Japan. Das Visum soll dir die Möglichkeit geben dir während deiner Japanreise Geld dazu verdienen zu können, damit du weiter reisen kannst. Es geht hier also um einen “Ferienarbeitsaufenthalt”. Das Visum erlaubt dir dich bis zu einem Jahr lang in Japan aufzuhalten und dort zu arbeiten.

Vorraussetzungen für das Work and Holiday Visum Japan:

  • Du musst die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Du musst das Visum persönlich und vor Ort bei der japanischen Botschaft in Berlin oder einem der Konsulate (Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München) beantragen
  • Der Zwecke deiner Reise sollte es sein Ferien in Japan zu machen und nebenher zu arbeiten
  • Du musst mindestens 18 und darfst höchstens 30 Jahre alt sein
  • Du musst über ausreichend finanzielle Mittel verfügen (mindestens 2000 Euro)
  • Du brauchst einen gültigen Reisepass, sowie mindestens ein Ticket für den Hinflug. Solltest du das Rückflugticket noch nicht gebucht haben, musst du weitere 1200 Euro vorweisen können.
  • Du beantragst das Visum zum ersten Mal (es kann nur einmalig ausgestellt werden)
  • Du brauchst ebenfalls Bescheinigungen für gewisse Auslandversicherungen (z.B. eine Auslandskrankenversicherung)

Dokumente für die Beantragung des Work and Holiday Visums Japan:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Das Antragsformular, das du auf der Seite der japanischen Botschaft findest
  • Ein orgininales, neues Passfoto, auf dem du frontal zu sehen bist
  • Einen Kontoauszug als Nachweis für finazielle Mittel von mindestens 2000 Euro (3000 ohne Vorlage des Rückflugtickets)
  • Einen Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung, die deutlich macht, dass die Versicherung auch in Japan gültig ist
  • Das Reiseplan-Formular der japanischen Botschaft, auf dem du auf Englisch (oder Japanisch) ausfüllst was deine Reiseroute in Japan sein wird
  • Einen Lebenslauf von dir auf Englisch (oder Japanisch)
  • Ein Motivationsschreiben über eine Seite auf Englisch (oder Japanisch)

Weitere Informationen zur Beantragung des Visums, sowie all den Dokumenten, die du dafür brauchst, findest du auf der Seite der Japanische Botschaft in Deutschland

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Working Holiday Japan – Ablauf

Step 1: Dokumente

Zunächst einmal solltest du zeitnah alle nötigen Dokumente besorgen, die du für die Beantragung des Working Holiday Visums für Japan brauchst. Formulare, die du von der Webseite der japanischen Botschaft herunterladen und ausdrucken kannst, sind relativ einfach zusammen zu stellen. Den Reisepass, sowie den Versicherungsschein musst du gegebenenfalls erst beantragen. Da dies auch etwas Zeit beanspruchen kann, solltest du dich frühzeitig darum kümmern. Wie zum Beispiel die Beantragung eines Reisepasses funktioniert, erklären wir dir in unserem “Dokumente” – Teil des Japan Magazins.

Hier findest die alle Details zum Thema Dokumente

Step 2: Beantragung des Visums

Sobald du alle notwendigen Dokumente beisammen hast, kannst du einen Termin zur Beantragung deines Visums in der japanischen Botschaft in Berlin oder in einem der Konsulate in Düsseldorf, Hamburg, München oder Frankfurt ausmachen. Hier wählst du einfach das Konsulat/ die Botschaft, die deinem Wohnort am nächsten liegt.

Ist der Tag des Termins gekommen, solltest du dich frühzeitig auf den Weg machen, um ein Zuspätkommen zu vermeiden. In der Botschaft/ dem Konsulat angekommen, meldest du dich zunächt einmal am Empfang. Nach einer kurzen Wartezeit, sollte dann einer der Mitarbeiter zu dir kommen, um deine Beantragung aufzunehmen. Möglicherweise wirst du auch nach einem kleinen Interview gefragt, in dem es um die Beweggründe für deine Reise, sowie andere Themen in Bezug auf deinen Japan Aufenthalt gehen kann.

Wenn alle Dokumente aufgenommen worden sind, kannst du dich wieder auf den Heimweg machen.

Bedenke: Das Working Holiday Visum wird in deinen Reisepass hinein geklebt. Das bedeutet, dass du den Pass bei der Botschaft hinterlässt und ihn erst bei der Abholung des Visums zurück bekommst.

Step 3: Warten

Auch wenn die Bearbeitungszeit für das Visum normalerweise nur ungefähr zwei Wochen dauern sollte, kann es aus verschiedenen Gründen auch mal zu Verzögerungen kommen. Dies ist der Grund warum du dein Visum nicht zu knapp vor Abreise beantragen solltest, denn ohne das Visum kannst du nicht als Work and Traveller nach Japan einreisen.

In der Zwischenzeit, jedoch, kannst du schon einmal weitere Dinge erledigen, die vor deiner Abreise wichtig sind. Schau doch mal auf unserer Work and Travel Japan Checkliste vorbei – hier verraten wir dir alle Schritte zur Vorbereitung deines Japanaufenthaltes, sowie Dinge, die du auf keinen Fall vergessen solltest:

Checkliste für Japan | Vor Abreise

Step 4: Abholung

Um das Visum abzuholen, musst du auch wieder persönlich zur Botschaft/ dem Konsulat. Dort bekommst du dann deinen Reisepass mit dem für ein Jahr gültigen Working Holiday Visum zurück. Ab jetzt hast du ein Jahr Zeit, um mit als Work and Traveller nach Japan zu reisen. Die Aufenthaltsdauer läuft ab dem Tag, an dem du nach Japan einreist.

Unser Tipp: Die ultimative Work and Travel Planungs-Checkliste

>> Die interaktive Checkliste hilft dir bei der Planung deines Auslandsabenteuers und du findest viele hilfreiche Tipps rund ums Thema Working Holiday Visum

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Kommentare (3)

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  1. Josceanu Marian Reutinerstr 63,88131 Lindau Germany tel 0041782192044 Geb 3.7.1970 Josceanu 2022@web.de, Hiermit beantrage Workvisa und Unbefristete aufenthaltgenemigung fur Japan bin Deutsche Staatsburger Pass nr CGTG29LNJ ausgesteĺlt am 14.11.2022 gultig bis 13.11.2032 von Stadt Lindau ,Germany

  2. Chris sagt:

    Hallo,

    ich habe mein Working Holiday Visa beantragt und mit den Dokumenten war alles in Ordnung. Man hat mir gesagt ich kann in ca. 2 Wochen wieder kommen und den Pass abholen, dafür habe ich ein Formular mit dem Datum bekommen. Auf diesem Formular ist allerdings angekreuzt „dieses Schreiben ist keine Bestätigung, dass Sie das Visum erhalten“. Lässt man den Pass wirklich da um 2 Wochen später nochmal nen Tag freizunehmen und mehrere Stunden hinzufahren und dann im Konsulat rauszufinden das man das Visa doch nicht bekommt? Das wirkt irgendwie komisch. Oder werden in der Regel alle, wo die Unterlagen durchgecheckt und okay sind, angenommen? Irgendwelche Erfahrungen damit?

    Mfg
    Chris

  3. Sascha sagt:

    Hallo Julie, Hallo Katharina

    vielen Dank für die vielen hilfreichen Informationen, die man auf Eure Website findet. Ich selbst bin begeistert von Japan und dessen Kultur (war letzen Dezember für 21 Tage in Japan), lerne auch derzeit fleißig Hiragana und Katagana, und habe eventuell vor, mich im nächsten Jahr für das japanische Working Holiday Visum zu bewerben. Ich hätte nur eine Frage: Ich habe schon ein Working Holiday in Kanada hinter mir und frage mich deshalb ob es dahingehend Probleme mit dem Visumantrag geben würde. Denn auf der Website der japanischen Botschaft heißt es: „Dem Antragsteller ist bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt worden.“
    Ist damit nur das japanische Working Holiday Visum gemeint, oder alle bisherigen zurückliegenden Working Holiday Visa?
    Vielen Dank schonmal im Voraus
    Liebe Grüße
    Sascha

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